Genehmigungsverfahren

Leistungen

Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz.

Zunächst etwas Theorie: Nicht das Baurecht, sondern das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist für viele Industrie- und Gewerbeanlagen das maßgebliche Genehmigungsrecht. Die Genehmigung nach dem BImSchG ist ein sehr anspruchsvolles Verfahren. Darin müssen sämtliche Umweltauswirkungen einer Anlage berücksichtigt und gewürdigt werden. Zugleich gewährt die Genehmigung dem Anlagenbetreiber Rechtssicherheit nicht nur in öffentlich-rechtlicher, sondern auch in privatrechtlicher Hinsicht. Dieser große Vorteil für Unternehmen wird angesichts des Verfahrensaufwandes oft übersehen.

Nun zur Praxis der Steiner GmbH: Auf der Basis umfangreichen Wissens begleiten wir seit Langem Genehmigungsverfahren nach BImSchG: Beispielsweise beim Neubau explosivstoffbelasteter Gebäude oder dem Bau einer LKW-Teststrecke. Dieses Wissen schätzen auch unsere Ansprechpartner in den Genehmigungsbehörden. Es wirkt sich durchaus positiv aus, wenn man den Kontakt „auf Augenhöhe“ pflegen kann. Und es hat große Vorteile, wenn Sachkenntnis durch Gewissenhaftigkeit und Verlässlichkeit ergänzt wird.

Wir übernehmen für Ihr Projekt gern die Gesamtkoordination dieses komplexen Verfahrens. Dabei kooperieren wir mit externen Fachbüros, wenn es um einzelne Teilaufgaben geht. Genauso stellen wir Ihnen unser Knowhow als Teilleistung zu Verfügung, wenn Ihr Unternehmen das Verfahren nach BImSchG selbst durchführt.

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